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Vom eigenen Behindertenparkplatz wird man nicht abgeschleppt!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde der Behindertenparkausweis nicht sichtbar im Fahrzeug ausgelegt und das Fahrzeug daher vom dem Halter zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz abgeschleppt, so muß der Halter die Kosten nicht bezahlen. Auch wenn ein Verkehrsverstoß vorlag
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Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen