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Vom eigenen Behindertenparkplatz wird man nicht abgeschleppt!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde der Behindertenparkausweis nicht sichtbar im Fahrzeug ausgelegt und das Fahrzeug daher vom dem Halter zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz abgeschleppt, so muß der Halter die Kosten nicht bezahlen. Auch wenn ein Verkehrsverstoß vorlag

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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