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Vom eigenen Behindertenparkplatz wird man nicht abgeschleppt!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde der Behindertenparkausweis nicht sichtbar im Fahrzeug ausgelegt und das Fahrzeug daher vom dem Halter zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz abgeschleppt, so muß der Halter die Kosten nicht bezahlen. Auch wenn ein Verkehrsverstoß vorlag
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