Vorliegend sollte es eigentlich um eine Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsübertretung gehen. Bei Sichtung des Messfotos wurde zudem ein vorsätzliches verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons festgestellt. Daher wurde der Betroffene wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsübertretung in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotswidrigem Benutzen eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60,00 € verurteilt. Das Gericht führte zur Feststellung des verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons folgendes aus:
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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