Vorliegend sollte es eigentlich um eine Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsübertretung gehen. Bei Sichtung des Messfotos wurde zudem ein vorsätzliches verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons festgestellt. Daher wurde der Betroffene wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsübertretung in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotswidrigem Benutzen eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60,00 € verurteilt. Das Gericht führte zur Feststellung des verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons folgendes aus:
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AG Neumünster, 26.02.2014 - Az: 20 OWi 579 Js-OWi 3556/14 (32/14)
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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