Vorliegend sollte es eigentlich um eine Geldbuße wegen fahrlässiger
Geschwindigkeitsübertretung gehen. Bei Sichtung des Messfotos wurde zudem ein vorsätzliches verbotswidriges
Benutzen eines Mobiltelefons festgestellt. Daher wurde der Betroffene wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsübertretung in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotswidrigem Benutzen eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60,00 € verurteilt. Das Gericht führte zur Feststellung des verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons folgendes aus:
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