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Kein Augenblicksversagen bei Leuchtanzeige!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Annahme eines Augenblickversagens bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dann regelmäßig ausgeschlossen, wenn eine sich über mehrerer Fahrbahnen erstreckende hochgestellte Leuchtanzeige, die die Geschwindigkeit nach den Verkehrsverhältnissen

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OLG Hamm, 18.08.2005 - Az: 3 Ss OWi 374/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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