Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die negative Fahrprobe
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nachdem der Betroffene ein von der Fahrerlaubnisbehörde verlangtes Gutachten über die Befähigung zum Führen eines Kfz beigebracht hat, ist es nicht mehr relevant, ob die Aufforderung dazu rechtmäßig war. Bestehen Zweifel an der Fähigkeit zum Führen eines Kfz, so ist es dem Fahrerlaubnisinhaber zuzumuten, im Rahmen einer Fahrprobe eine Überprüfung durch die Behörde zu ermöglichen. Die Befähigung zum Führen von Kfz setzt nämlich nicht nur voraus, dass diese in der Person des Bewerbers um eine Fahrerlaubnis oder des Fahrerlaubnisinhabers gegeben ist, sondern auch, dass diese Befähigung in einer Prüfungs- und/oder Begutachtungssituation nachgewiesen werden kann.
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...