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Fahrverbot bei freiwilliger Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nimmt ein Verkehrsteilnehmer freiwillig an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teil, so kann dies die Kürzung eines Fahrverbots von drei auf einen Monat rechtfertigen, wenn dem Betroffenen andernfalls der Arbeitsplatzverlust droht. Im zu entscheidenden Fall war eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 66 km/h ursächlich für das Fahrverbot. Ein vollständiges Absehen des Fahrverbots hielt das Gericht für nicht angebracht, denn allein die freiwillige Teilnahme an ein Aufbauseminar rechtfertigt nicht die Aufhebung eines Regelfahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.


AG Bernkastel-Kues, 21.10.2013 - Az: 8 OWi 8142 Js 18729/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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