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Vorläufige Entziehung auf Fahrverbot anrechnen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vor Erlaß eines Bescheides über die Beschlagnahme des Führerscheins ist seitens der Bußgeldstelle die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen. Das Fahrverbot gilt als vollstreckt, wenn die Anrechnung der Dauer erfolgt.


AG Viechtach, 05.02.2007 - Az: 6 II OWi 198/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz