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Fahrtenbuchanordnung und die Haltervermutung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Halterbegriff ist im Straßenverkehrsrecht - wie in § 7 StVG und § 31a StVZO - einheitlich zu bestimmen. In der Regel ist der Zulassungsinhaber und Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs auch dessen Halter. Die sich aus den genannten Indizien ergebende Vermutung kann jedoch - wie im vorliegenden Fall geschehen - widerlegt werden.


OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - Az: 12 ME 243/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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