Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.670 Anfragen

Fahrradunfall: Mitverschulden bei fehlendem Helm?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trägt ein Rennradfahrer im Straßenverkehr keinen Helm, so trifft ihn bei einer Kollision mit einem Fahrzeug ein Mitverschulden, sofern die unfallbedingten Verletzungen aufgrund des Nichttragens des Helms erheblicher ausgefallen sind.

Wie bei der Verwendung eines Sicherheitsgurtes in einem Kfz erscheint es als entscheidend, ob die Verwendung eines Schutzhelms zur Schadenminderung geeignet und sinnvoll ist und ob eine allgemeine Überzeugung besteht.

Dies ist der Fall zumindest in den Verkehrskreisen, in denen die sportlichen Aspekte des Radfahrens im Vordergrund stehen.

Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass dem Betroffenen der Nutzen eines Fahrradhelmes offensichtlich durchaus bewusst war.


LG München II, 09.08.2012 - Az: 8 O 345/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant