Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.014 Anfragen

Umgefallenes Fahrrad und das beschädigte Fahrzeug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Fahrrad auf dem Bürgersteig abgestellt und ordnungsgemäß befestigt worden (hier: mit einem Schloss an einer Verkehrsschildstange).

Dennoch fiel das Fahrrad um und beschädigte ein Kfz. Hier liegt kein fahrlässiges Verhalten des Radfahrers vor.


LG Mönchengladbach, 31.07.2012 - Az: 5 S 12/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant