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Für beschädigte Fahrräder gibt es keinen allgemeinen Markt!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde bei einem Verkehrsunfall ein Fahrrad beschädigt, so kann der Geschädigte als Schadensersatz den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines etwaig noch vorhandenen Restwertes geltend machen.

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AG Tostedt, 14.12.2010 - Az: 3 C 176/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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RJanson, Rodenbach