Ist ein Radfahrer besonders schnell unterwegs, so trifft ihn nach Ansicht des Gerichts die Obliegenheit, einen Schutzhelm zu verwenden.
Im vorliegenden Fall war ein Rennradfahrer mit einem Traktorgespann zusammengestoßen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...