Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.759 Anfragen

Cannabis-Konsum und die fahrlässige Fahrzeugführung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Zum objektiven Handlungsunrecht des § 24a Abs. 2 StVG gehört lediglich das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels. Eine solche „Wirkung“ liegt nach der Legaldefinition des § 24a Abs. 2 Satz 2 StVG vor, wenn eine der in der Anlage genannten Substanzen - hier THC - im Blutserum nachgewiesen wird. Der Gesetzgeber spricht mit § 24a Abs. 2 StVG ein generelles Verbot aus und hat einen Gefährdungstatbestand geschaffen.

Anders als § 24a Abs. 1 StVG für Alkohol knüpft die Norm nicht an einen qualifizierten Grenzwert an. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 gebietet keine Feststellungen zur Wirkung einer Substanz im Sinne einer konkreten Beeinträchtigung. Es sind lediglich qualifizierte Anforderungen an den Nachweis der Substanz zu stellen. Dieser Nachweis kann erst ab Erreichen des analytischen Grenzwerts als geführt angesehen werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut