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Bußgeldverfahren: Kein Verweis auf Videoaufzeichnung in den Urteilsgründen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine durch das Amtsgericht nach §§ 71 I OWiG, 267 I S.3 StPO vorgenommene Verweisung auf das bei den Akten befindliche Videoband ist unzulässig. Die Videoaufzeichnung ist damit nicht Bestandteil der Urteilsgründe geworden.


KG, 13.03.2014 - Az: 3 Ws (B) 76/14 - 122 Ss 29/14

ECLI:DE:KG:2014:0313.3WS.B76.14.122SS2.0A

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