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Handy im rollenden Fahrzeug - Verboten!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird in einem rollendend am Straßenverkehr teilnehmendem Fahrzeug, dessen Motor ausgeschaltet ist, ein Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten, so verwirklicht der Fahrer den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO.
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