Wird ein Mobiltelefon vom Autofahrer lediglich in die Hand genommen, um dieses in eine andere Ablage zu legen, so liegt kein Verstoß gegen das generelle Mobiltelefonbenutzungsverbot am Lenkrad vor.
OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - Az: 8 Ss - OWi 19/05
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