Motorschaden: Bei Reparaturauftrag sind alle notwendigen Arbeiten zu bezahlen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Soll ein Fahrzeug mit Motorschaden instand gesetzt werden, so muss sich die Autowerkstatt nicht darauf beschränken, die Fahrbereitschaft wieder herzustellen. Es können alle Arbeiten durchgeführt werden, die zur Sicherstellung der dauerhaften und ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges notwendig sind. Diese Tätigkeiten können dann auch in Rechnung gestellt werden.
Nur wenn ausdrücklich eine Beschränkung des Reparaturauftrages auf das Notwendigste ausgesprochen wurde, gilt ein anderes.
LG Coburg, 20.01.2004 - Az: 32 S 119/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.