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Auto-Hauptuntersuchung schlampig - Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird die KFZ-Hauptuntersuchung schlampig durchgeführt, so sind die Bundesländer bei einem Unfall, der auf einem technischen Defekt beruht, sowohl dem Fahrzeughalter als auch anderen Unfallopfern Schadensersatzpflichtig.

Im vorliegenden Fall wurde einer Schadenersatzklage einer Autofahrerin stattgegeben, dessen Wagen mit einem entgegenkommenden Auto kollidierte, nachdem ein weiteres Fahrzeug den Wagen der Klägerin gestreift und diesen ins Schleudern gebracht hatte.

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OLG Koblenz, 02.09.2002 - Az: 12 U 266/01

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0902.12U266.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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