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Auto-Hauptuntersuchung schlampig - Unfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wird die KFZ-Hauptuntersuchung schlampig durchgeführt, so sind die Bundesländer bei einem Unfall, der auf einem technischen Defekt beruht, sowohl dem Fahrzeughalter als auch anderen Unfallopfern Schadensersatzpflichtig.
Im vorliegenden Fall wurde einer Schadenersatzklage einer Autofahrerin stattgegeben, dessen Wagen mit einem entgegenkommenden Auto kollidierte, nachdem ein weiteres Fahrzeug den Wagen der Klägerin gestreift und diesen ins Schleudern gebracht hatte.
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