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Mietwagen müssen als Selbstfahrermietfahrzeug eingetragen werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 6 IV Br. 2 FZV verlangt, dass für gewerblich vermietete Fahrzeuge im Fahrzeugschein den Vermietungszweck "Selbstfahrermietfahrzeug" wird. Ist dies nicht der Fall, liegt nicht nur ein Verstoß gegen diese zwingende Vorschrift vor, sondern auch wettbewerbswidriges Handeln. Dies gilt auch für den Fall einer unentgeltlichen Überlassung eines Kundenersatzwagens durch einen Fahrzeugreparaturbetrieb.


KG, 16.03.2007 - Az: 5 W 66/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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