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Nachlackierung ist hinweispflichtig!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug nachlackiert, so ist ein Kfz-Händler dazu verpflichtet, ungefragt darüber zu informieren. Schließlich ist eine Nachlackierung ein Hinweis auf einen Unfallschaden. Ohne entsprechenden Hinweis kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

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OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - Az: 4 U 71/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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