- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 398.015 Anfragen
Laufleistung zu niedrig angegeben - Kaufpreis zurück
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Weicht die tatsächliche Laufleistung eines Fahrzeugs mit über 250.000 km erheblich von der vereinbarten Laufleistung von 190.000 km ab, so liegt ein nicht unerheblicher Sachmangel vor. Da es sich hier um einen unbehebbaren Mangel handelt, muss keine Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung erfolgen. Der Käufer kann sofort die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.015 Beratungsanfragen
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg