Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.493 Anfragen
Laufleistung zu niedrig angegeben - Kaufpreis zurück
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Weicht die tatsächliche Laufleistung eines Fahrzeugs mit über 250.000 km erheblich von der vereinbarten Laufleistung von 190.000 km ab, so liegt ein nicht unerheblicher Sachmangel vor. Da es sich hier um einen unbehebbaren Mangel handelt, muss keine Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung erfolgen. Der Käufer kann sofort die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
LG Ellwangen/Jagst, 13.06.2008 - Az: 5 O 60/08
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!
Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...