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Bei Gebrauchten auf mangelhafte Wartung hinweisen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Hinweispflicht eines Gebrauchtwagenhändlers auf mangelhafte Wartung eines gebrauchten Fahrzeuges. Der Käufer muß sich vielmehr selber informieren, ob die vorgeschriebenen Wartungen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Da dies dem Serviceheft ohne weiteres zu entnehmen ist, besteht keine gesonderte Hinweispflicht für den Händler.


AG Hagen - Az: 9 C 221/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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