Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.421 Anfragen

31-31.b1 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge    
31 Fahrstreifen gewechselt und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet § 7 Absatz 5 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 7
 30 €
31.1   – mit Sachbeschädigung § 7 Absatz 5 Satz 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 7
 35 €
31a Auf einer Fahrbahn für beide Richtungen den mittleren oder linken von mehreren durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen zum Überholen benutzt § 7 Absatz 3a Satz 1, 2, Absatz 3b
§ 49 Absatz 1 Nummer 7
 30 €
31a.1   – mit Gefährdung § 7 Absatz 3a Satz 1, 2, Absatz 3b
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 7
 40 €
31b Außerhalb geschlossener Ortschaften linken Fahrstreifen mit einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t oder einem Kraftfahrzeug mit Anhänger zu einem anderen Zweck als dem
des Linksabbiegens benutzt
§ 7 Absatz 3c Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 7
 15 €
31b.1   – mit Behinderung § 7 Absatz 3c Satz 3
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 7
 20 €

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut