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186-187 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger    
186 Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt § 29 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Nummer 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2, 3, Nummer 3.1.1, 3.1.2, 3.2.2 der Anlage VIII
§ 69a Absatz 2 Nummer 14
 
186.1   bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII
zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der
Vorführtermin überschritten worden ist um
   
186.1.1   bis zu 2 Monate    15 €
186.1.2   mehr als 2 bis zu 4 Monate    25 €
186.1.3   mehr als 4 bis zu 8 Monate    60 €
186.1.4   mehr als 8 Monate    75 €
186.2   bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um    
186.2.1   mehr als 2 bis zu 4 Monate    15 €
186.2.2   mehr als 4 bis zu 8 Monate    25 €
186.2.3   mehr als 8 Monate    60 €
187 Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung
nicht rechtzeitig vorgeführt
§ 29 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Nummer 3.1.4.3 Satz 2 Halbsatz 2 der Anlage VIII
§ 69a Absatz 2 Nummer 18
 15 €
187a Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens
einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Ver-
bindung mit einem SP-Schild nicht beachtet
§ 29 Absatz 7 Satz 5
§ 69a Absatz 2 Nummer 15
 60 €

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg