Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.762 Anfragen

EU-Mitgliedstaaten beschließen neue CO2-Grenzwerte für Autos

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Rat der EU-Staaten hat am 15.04.2019 neue CO2-Grenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ab dem Jahr 2030 gebilligt.

Das Europäische Parlament hatte den neuen Grenzwerten bereits am 27.03.2019 zugestimmt. Demnach müssen die CO2-Emissionen von Neuwagen dann um 37,5% (PKW) bzw. 31% (Nutzfahrzeuge) unter den bereits beschlossenen Emissionslimits von 2021 liegen.

Der Kommissionsvorschlag zu den CO2-Grenzwerten ab 2030 war Teil des Paketes für saubere Mobilität. Dieses solle sicherstellen, dass Europa entschlossen an der Emissionsminderung im Verkehrsbereich arbeite und so wettbewerbsfähig bleibe. Ziel sei ein klimaneutraler Verkehrssektor in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts.

Veröffentlicht: 20.04.2019

Quelle: PM der EU-Kommission

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant