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Elektrokleinstfahrzeuge - Entwurf wird dem Bundesrat zugeleitet

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Elektrokleinstfahrzeuge sollen in Deutschland noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden: Die Notifizierung auf europäischer Ebene ist abgeschlossen, hat am 03.04.2019 auch das Bundeskabinett die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen. Damit kann der Entwurf jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden. Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt.

Auf europäischer Ebene gilt seit Januar 2016 die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge. Diese schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Elektrokleinstfahrzeugen soll die durch die EU-Verordnung entstandene Lücke national geschlossen werden. Bisher können national nur bestimmte selbstbalancierende Mobilitätshilfen - z. B. sogenannte "Segways" - über die Mobilitätshilfeverordnung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

Veröffentlicht: 04.04.2019

Quelle: PM des BMVI

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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