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Rote Kelle für Verkehrssünder: Verkehrsverstöße werden grenzüberschreitend geahndet

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ab dem 7.11.2013 werden Autofahrer aus anderen EU-Staaten bei gefährlichen Verkehrsverstößen zur Kasse gebeten.  Dann endet die Frist zur Umsetzung der Richtlinie zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte.

Zukünftig können beispielsweise deutsche Polizisten Verkehrssünder aus anderen EU-Ländern viel leichter ausfindig machen und zur Kasse bitten. Bisher blieben solche Verstöße oft ungeahndet. Das soll sich mit dem elektronischen Datenaustausch der Zulassungsbehörden ändern.

Behörden können dann schneller in einem anderen Mitgliedstaat Namen und Anschrift eines Halters abfragen, um ihn dann mit dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu konfrontieren. Die Regelung ergänzt die bereits bestehenden Beschlüsse über das Eintreiben von Knöllchen im Ausland.

„Bei einem ausländischen Fahrer ist es dreimal wahrscheinlicher, dass er gegen Verkehrsregeln verstößt, als bei einem einheimischen Autofahrer“, sagte EU-Verkehrskommissar Kallas. „Viele Leute glauben offenbar, im Ausland müssten sie sich nicht an die Regeln halten.“ In allen Ländern seien die Verkehrsregeln aus einem guten Grund festgelegt, nämlich uns zu schützen. „Wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, muss es Konsequenzen geben.“ Die EU-Kommission werde überwachen, dass alle nationalen Rechtsvorschriften die europäischen Vorschriften einhalten. „Wir werden nicht zögern zu handeln, wenn dies nicht der Fall ist“, warnte Kallas.

Jedes Jahr sterben auf Europas Straßen 28 000 Menschen; 250 000 werden schwer verletzt. Und auf jeden Verkehrstoten kommen schätzungsweise vier Menschen, die lebenslang behindert sein werden.

Die Richtlinie zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte finden Sie hier (PDF-Format)-

Veröffentlicht: 01.11.2013

Quelle: PM der EU-Kommission

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