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Bettwanzenbefall - Mieter haftet nach langer Mietdauer!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Ist bei einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache (hier: Bettwanzenbefall) streitig, ob der Mangel oder Schaden vom Mieter oder Vermieter zu vertreten ist, gilt die Sphärentheorie. Nach dieser wird die Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen verteilt.

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Andrea Leibfritz , Burladingen