Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.014 Anfragen
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.