Die Drohungen der PKK nach der Verhaftung ihres Führers Öcalan berechtigten Reisende, die eine Reise in die Türkei gebucht hatten, den Reisevertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen.
(In einem vergleichbaren Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf gegenteilig entschieden)
AG Worms, 15.06.2000 - Az: 3 C 444/99
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