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Kreuzfahrt - Gesamtpreis muss Servicepauschale enthalten!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verpflichtung zur End- bzw. Gesamtpreisangabe nach § 1 I PAngV besteht aus unionsrechtlichen Gründen nur, wenn eine "Aufforderung zum Kauf" vorliegt, und auch nur für solche Preisbestandteile, die "vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können".

Die Werbung für eine Kreuzfahrt, in der die wesentlichen Leistungsinhalte sowie Mindestpreise genannt werden, stellte eine "Aufforderung zum Kauf" im Sinne von Ziffer 1. dar.

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OLG Frankfurt, 18.06.2015 - Az: 6 U 69/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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