Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.767 Anfragen
Zwangs-Trinkgeld auf Kreuzfahrten
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Sternchenwerbung für eine (bestimmte) Kreuzfahrt mit "€ 555,- p.P. zzgl. Service Entgelt" und Bezugstext, wonach pro "beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht" ein Entgelt in Höhe von 7 € (Zwangs-Trinkgeld) zusätzlich anfalle, ist wegen fehlender Endpreisangabe unlauter und unzulässig. Das obligatorische Trinkgeld muss im beworbenen Preis enthalten sein.
KG, 12.02.2013 - Az: 5 W 11/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.