Einkäufe beim Urlaub außerhalb der EU können billiger werden - man kann sich nämlich die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer erstatten lassen. Die Mehrwertsteuer variiert von Land zu Land, kann aber bis zu 24% (Norwegen) ausmachen. Damit eine Erstattung erfolgen kann, sollte im Geschäft der Tax-Free-Cheque an die Rechnung geheftet werden. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht, oftmals ist ein Mindestkaufbetrag vorgeschrieben (Schweiz: 262 €; Türkei ca. 65 €). An der Grenze bzw. am Flughafen sind dann Originalrechnung nebst unbenutzter Ware dem Zoll vorgelegt werden.
Der Zoll stempelt sodann den Tax-Free-Cheque ab, den man sich sodann bei einer Auszahlungsstelle vor Ort oder in Deutschland bar auszahlen lassen kann.
Der Zoll stempelt sodann den Tax-Free-Cheque ab, den man sich sodann bei einer Auszahlungsstelle vor Ort oder in Deutschland bar auszahlen lassen kann.
Stand: (letzte Änderung: 25.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Die Erstattung ist bei Einkäufen außerhalb der EU möglich. Voraussetzung ist häufig ein länderspezifischer Mindestkaufbetrag. Zudem müssen die Originalrechnung und die unbenutzte Ware zwingend beim Zoll vorgelegt werden.
Im Geschäft sollte der Tax-Free-Cheque an die Rechnung geheftet werden. An der Grenze oder am Flughafen lässt man diesen vom Zoll abstempeln. Mit dem gestempelten Beleg kann die Auszahlung anschließend vor Ort oder in Deutschland erfolgen.
Nein, die Regelungen variieren stark je nach Land. Während in der Schweiz beispielsweise ein Mindestbetrag von 262 € gilt, liegt dieser in der Türkei bei etwa 65 €.
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