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Deutschlandticket für Regionalverkehr: Bundesrat kann Stellung nehmen

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Am 3. März 2023 kann der Bundesrat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen, der die Einführung eines deutschlandweit gültigen Nahverkehrstickets zum Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement vorsieht. Ziel ist es, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich zu erhöhen.

Zur Finanzierung des Deutschlandtickets ist geplant, die so genannten Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um die Länder bei der Umsetzung des Vorhabens zu unterstützen. Der Bund will dafür zusätzlich 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zur hälftigen Finanzierung zur Verfügung stellen. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, sollen Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Für die Jahre ab 2024 wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und die vereinbarten Zuschüsse sichergestellt werden kann.

Zudem ist vorgesehen, die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 auszuwerten und im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern.

Veröffentlicht: 23.02.2023

Quelle: BundesratKOMPAKT

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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