Aufforderung zur Downgrade-Erstattung nach der EU-Verordnung 261/2004. Wenn ein Flugpassagier auf einem Flug, für den er ursprünglich eine höherwertige Klasse gebucht hat (z. B. Business Class), auf eine niedrigere Klasse (z. B. Economy Class) herabgestuft wurde, hat der Passagier Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz zwischen der gebuchten und der tatsächlich genutzten Klasse.
An:
Betrifft: Buchungs-/Ticketnummer(n):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich der obigen Buchungs-/Ticketnummer(n) wurde ein Downgrade vorgenommen. Dies betraf :
Sie daher zur Downgradeerstattung nach Art. 10 Abs. 2 der VO 261/2004 auf. Diese überweisen Sie bitte bis zum eingehend auf folgendem Konto:
IBAN:
Inhaber:
Verwendungszweck:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innerhalb der gesetzlichen Frist eine Erstattung vorzunehmen, setzen Sie hiervon bitte unverzüglich in Kenntnis. in diesem Fall bereit, Ihnen nach entsprechender Nachricht eine Nachfrist von zehn Tagen zu gewähren.
Sollte auch diese Nachfrist erfolglos verstreichen, im weiteren Verlauf direkt einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung Anspruchs beauftragen.
Aufgrund der nachweisbaren Verzugslage können die dann entstehenden Kosten des Rechtsanwaltes grundsätzlich ergänzend im Wege des Verzugsschadensersatzes zu Ihren Lasten geltend gemacht werden.
davon aus, dass dies nicht notwendig werden wird und eine entsprechende Zahlung fristgemäß auf dem genannten Konto eingehen wird.
Unterschrift, Datum (Namen aller Passagiere, nicht nur des Buchenden) |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
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