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Pensionspferdehaltung von Freizeitpferden

Pferderecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen.


BFH, 10.09.2014 - Az: XI R 33/13

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