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Über Verbleib beanstandeter Tiere muss Auskunft erteilt werden

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nachdem anlässlich zahlreicher Kontrollen vor Ort erhebliche Missstände bei der Pferdehaltung festgestellt wurden, wurde das Halten und Betreuen von Pferden untersagt und dem Halter aufgegeben, die gehaltenen Pferde binnen einer Frist abzugeben. Die sofortige Vollziehung der Verfügung wurde angeordnet und die zwangsweise Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs angedroht.

Nach Fristablauf teilte der (ehemalige) Halter dem Veterinäramt mündlich mit, dass alle Pferde an Andere abgegeben worden seien. Auf die Nachfrage, wohin die Pferde gebracht worden seien bzw. wer die Pferde nun hielte, wurden keine weiteren Angaben gemacht und auf das laufende Strafverfahren verwiesen. Daraufhin wurde per Ordnungsverfügung mit Fristsetzung dazu aufgefordert, schriftlich für jedes Pferd, das zum fraglichen Datum im Stall gehalten worden sei - ausgenommen die beiden Schimmel, deren Euthanasie veranlasst worden war - Mitteilung darüber zu geben, wann es aus der Haltung an welche Person abgegeben worden sei unter Angabe des vollständigen Namens und der Adresse des Übernehmers sowie der neuen Haltungsanschrift. Das Veterinäramt ordnete die sofortige Vollziehung seiner Verfügung an und drohte zugleich ein Zwangsgeld i.H.v. 2.000,00 EUR für den Fall an, dass der Anordnung nicht oder nicht vollständig nachgekommen werden sollte.

Dies ist nicht zu beanstanden - die begehrte Auskunft kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn dem Pferdehalter zuvor aufgetragen wurde, die entspr. Auskunft zu erteilen.


VG Minden, 26.04.2012 - Az: 2 K 1123/12

ECLI:DE:VGMI:2012:0426.2K1123.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal