Rostverfärbtes Wasser ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes, da rostiges Wasser zumindest den Eindruck erweckt, es sei schmutzig und eventuell gesundheitsgefährdend. Das Gericht hielt aufgrund des braunen, sehr eisenhaltigen Wassers eine Minderung des Mietzinses um 20% für angebracht.
AG Görlitz - Az: 3 C 1347/96
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