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Kündigung, weil in der Selbstauskunft gelogen wurde?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, im Rahmen einer Mieterselbstauskunft danach zu fragen, ob das Mietverhältnis des potentiellen Mieters gekündigt worden ist.
Wird hier eine wahrheitswidrige Antwort erteilt, so kann der Vermieter den deshalb entstandenen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder kündigen, wenn die Falschauskunft von wesentlicher Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses war.

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AG Kaufbeuren, 07.03.2013 - Az: 6 C 272/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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