- Mietrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.713 Anfragen
Teilkündigung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenDer Mieter einer Wohnung im 4. OG eines Mietshauses mietete für seine Familie eine weitere Wohnung in der
darüberliegenden Etage an. Das Mietshause wurde später in Eigentumswohnungen aufgeteilt, wobei die beiden Wohnungen
von verschiedenen Eigentümern erworben wurden. Der Erwerber der Wohnung im fünften Stock kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs.
Da der Verkauf der Wohnungen das bestehende Mietverhältnis nicht berührte, ging das OLG Karlsruhe trotz des Verkaufs der Wohnungen an verschiedene Personen vom Fortbestand eines einheitlichen Mietvertrages aus. Eine
Eigenbedarfskündigung setzt voraus, daß der Vermieter "die Räume" für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Unter
dem Begriff "Räume" ist jedoch stets die gesamte Mietsache zu verstehen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist also eine
Teilkündigung grundsätzlich nicht möglich.
Nur in Ausnahmefällen kann diese gerechtfertigt sein, wenn sich beispielsweise der Wohnbedarf des Mieters insbesondere
durch den Weggang der vorher in der Wohnung lebenden Kinder oder anderer Mitbewohner deutlich eingeschränkt hat und der vom Vermieter beanspruchte Teil der überlassenen Mieträume so von dem, dem Mieter verbleibenden Teil abgetrennt ist oder abgetrennt werden kann, daß der Mieter dort ohne Einschränkungen weiterhin den räumlichen Mittelpunkt für die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit und seiner eigenverantwortlichen Betätigung findet.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.713 Beratungsanfragen
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg