Vorgeschobener Eigenbedarf, wenn die Eigenbedarfsperson auszugswillig ist
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der - dieser möglicherweise nicht offenbarten - Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.
BGH, 10.05.2016 - Az: VIII ZR 214/15
ECLI:DE:BGH:2016:100516BVIIIZR214.15.0
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