Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.002 Anfragen

Eigenbedarfskündigung für Schwager?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, so kann dies nur für sich selbst, für zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen erfolgen. Zu den Familienangehörigen gehören i.d.R. Kinder, Eltern oder Geschwister nicht aber Schwager. Soll eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden, um dem Schwager einen Wohnmöglichkeit zu verschaffen, so ist dies nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn zwischen Vermieter und Schwager ein besonders enger Kontakt besteht.


BGH, 03.03.2009 - Az: VIII ZR 247/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant