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Eigenbedarf bei Mietvertragsabschluß absehbar - keine Kündigung mehr zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es für den Vermieter bereits bei Mietvertragsabschluß absehbar, dass sich in Bälde eine Eigenbedarfssituation ergeben kann, so muss der Mieter darauf hingewiesen werden, gleich ein befristeter Vertrag abgeschlossen werden oder aber eine konkrete Vereinbarung für den Fall des sich abzeichnenden Eigenbedarfs treffen müssen. Unterlässt der Vermieter dies, so kommt die Eigenbedarfskündigung aus diesen Gründen nicht mehr in Frage.
Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters, der diese vorliegend bereits nach acht Monaten aussprach, wurde daher mangels Aufklärung für unwirksam erklärt.


AG Bremen, 19.08.2008 - Az: 4 C 513/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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