Für die erwachsene Tochter der Schwiegertochter kann vom Vermieter kein Eigenbedarf geltend gemacht werden, da diese nicht als Familienangehörige gilt. Der Angehörige muss laut Gericht jedoch zumindest mit dem Vermieter verschwägert sein.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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