Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.460 Anfragen

Denkmalschutz: Schwarze Solarmodule scheitern am mittelalterlichen Stadtbild

Mietrecht | Lesezeit: ca. 12 Minuten

Die Errichtung einer sichtbaren Photovoltaikanlage mit schwarzen Aufdach-Modulen kann im Bereich eines denkmalgeschützten Ensembles aus überwiegenden Gründen des Denkmalschutzes versagt werden, wenn das Ensemble eine außergewöhnlich hohe Schutzwürdigkeit aufweist und der Eingriff in die Dachlandschaft erheblich ist - selbst wenn das betroffene Gebäude kein Einzelbaudenkmal darstellt.

Anwendbarkeit des UmwRG bei Versagungsgegenklagen

Das UmwRG findet auf Verpflichtungsklagen, die auf die Erteilung einer versagten Zulassung gerichtet sind (sog. Versagungsgegenklagen), keine Anwendung. Der Wortlaut des § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG erfasst ausschließlich positive Zulassungsentscheidungen - also Verwaltungsakte, durch die ein Vorhaben zugelassen wird. Die behördliche Versagung einer Genehmigung fällt bereits nach dem Wortsinn nicht darunter. Auch § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG, der den Anwendungsbereich auf Fälle des Unterlassens einer Entscheidung erstreckt, bezieht sich nicht auf versagte Genehmigungen, sondern auf tatsächlich realisierte Vorhaben, für die ein Zulassungsverfahren unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften nicht durchgeführt wurde - etwa bei fehlerhafter Annahme von Genehmigungsfreiheit

Sinn und Zweck der Präklusionsvorschrift des § 6 UmwRG - Beschleunigung des Verwaltungsprozesses und Verhinderung von Prozessverschleppung - sprechen ebenfalls gegen eine Erstreckung auf Versagungsgegenklagen. Die Präklusion wirkt gegenüber einem Vorhabenträger ohnehin strukturell anders als gegenüber einem Drittbetroffenen: Der Vorhabenträger kann durch erneute Antragstellung ein neues Genehmigungsverfahren mit neuer Klagemöglichkeit auslösen und damit den Rechtsverlust umgehen, was der Präklusion jede nachhaltige Wirkung nähme.

Selbst bei unterstellter Anwendbarkeit des § 6 UmwRG tritt eine Präklusion nicht ein, wenn das Gericht den Sachverhalt mit geringem Aufwand ohne Mitwirkung der Klagepartei ermitteln kann (§ 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der - nicht komplexe - Sachverhalt bereits aus der beigezogenen und wenig umfangreichen Behördenakte ergibt und der Streit der Parteien ganz überwiegend auf rechtlicher, nicht auf tatsächlicher Ebene geführt wird. Die Präklusion erfasst ohnehin nur Tatsachenvorbringen und Beweismittel, nicht aber Rechtsfragen. Darüber hinaus kann eine gerichtlich - wenn auch wirkungslos - gewährte Fristverlängerung über die Zehn-Wochen-Frist des § 6 Satz 1 UmwRG hinaus eine ausreichende Entschuldigung für verspätetes Vorbringen darstellen, wenn sich der Kläger auf diese Auskunft tatsächlich verlassen durfte - was bei einer streitigen oder unklaren Rechtslage anzunehmen ist.

Erlaubnispflicht nach Art. 6 BayDSchG im Ensemble

Auch Gebäude, die selbst keine Einzelbaudenkmäler sind, unterfallen der Erlaubnispflicht nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayDSchG, wenn sie in einem denkmalgeschützten Ensemble liegen und die beabsichtigte Veränderung sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann. Ensembleprägende Bestandteile genießen dabei unabhängig von ihrer eigenen Denkmalqualität denselben Schutzgrad wie Einzeldenkmäler. Die Erlaubnispflicht setzt keinen Substanzeingriff voraus; sie ist bereits dann eröffnet, wenn eine sonstige Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes eintreten kann.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut