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Vermieter muss bis zur Räumung der Wohnung durch Mieter über entfallenen Eigenbedarf informieren!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter, der seine Mieter über den Wegfall des Eigenbedarfs vor der endgültigen Räumung der Wohnung nicht informiert, macht sich wegen Betruges durch Unterlassen gemäß §§ 263 Abs. 1, 13 StGB strafbar.

Eine Garantenpflicht des Vermieters, den Mieter über den Fortfall des Kündigungsgrundes zu unterrichten, besteht bis zur tatsächlichen Räumung. Dies ergibt sich aus dem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter und dem hohen Mieterschutzniveau im Wohnraummietrecht.

Der Besitzverlust des Mieters stellt einen Vermögensschaden dar, der durch den Vermieter nicht ohne Anzeige des Wegfalls des Eigenbedarfs herbeigeführt werden darf.


AG Hamburg-Bergedorf, 29.05.2024 - Az: 412 Ds 25/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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