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Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Negativmerkmal im Berliner Mietspiegel „Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück“ besteht nur dann, wenn wirklich kein Fahrrad auf dem Grundstück, sei es vor oder hinter dem Wohngebäude - mit oder ohne eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung - abgestellt werden kann. Demnach genügt es, wenn auf dem Grundstück Fahrräder abgestellt werden können. Mehr ist nicht erforderlich.


AG Berlin-Pankow, 02.07.2024 - Az: 101 C 161/23

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