Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.271 Anfragen

Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Begründung der Eigenbedarfskündigung soll dem Mieter die Überprüfbarkeit der Kündigung ermöglichen. Dazu ist es ausreichend, dass sich für ihn das Vermieterinteresse an der Kündigung aus dem Schreiben erschließt und somit der in einem eventuellen Räumungsprozess zu beurteilende Sachverhalt beschränkt wird.

Die Gründe müssen dabei so konkret und ausführlich angegeben werden, dass sie auf ihre Vernünftigkeit und Nachvollziehbarkeit hin überprüft werden können.

Wenn für eine Bedarfsperson gekündigt wird, muss auch deren Bedarfslage dargelegt werden.

Die Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass der Vermieter die Räume benötigt. Dies Eignung bezieht sich auf die gesamte gekündigte Wohnung bzw. das gesamte gekündigte Mietobjekt. Besteht nur Bedarf an einem Teil des Objekts, ist eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise kann dann etwas anderes gelten, wenn die Teilkündigung einerseits den Belangen des Kündigenden entspricht, andererseits die Interessen des Mieters zumindest nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.


AG Groß-Gerau, 04.01.2011 - Az: 61 C 216/10 (14)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld