- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.400 Anfragen
Vorzeitige Kündigung eines Stromlieferungsvertrages mit vereinbarter Vertragslaufzeit
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein Stromlieferungsvertrag mit vereinbarter Vertragslaufzeit vorzeitig gekündigt, so kann der Stromanbieter als entgangenen Gewinn nicht pauschale 28% des zu erwartenden Stromverbrauchs geltend machen. Es bedarf hier eines substantiierten Darlegens und ggf. Beweisens.
Ansonsten kann (lediglich) der monatliche Grundpreis als Nichterfüllungsschaden geltend gemacht werden.
Vorliegend war für das Gericht nicht ersichtlich, wie ein Ansatz einer Gewinnmarge von 28 % zustande gekommen war. Es wurden hierzu keine Unterlagen vorgelegt - bekannt ist allgemein eine deutlich niedrige Gewinnmarge, die nicht über den einstelligen Bereich hinausgeht. Ebenfalls fehlte es an Informationen zu möglicherweise entstehenden Ersparnissen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.400 Beratungsanfragen
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim