Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.307 Anfragen

Vorzeitige Kündigung eines Stromlieferungsvertrages mit vereinbarter Vertragslaufzeit

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Stromlieferungsvertrag mit vereinbarter Vertragslaufzeit vorzeitig gekündigt, so kann der Stromanbieter als entgangenen Gewinn nicht pauschale 28% des zu erwartenden Stromverbrauchs geltend machen. Es bedarf hier eines substantiierten Darlegens und ggf. Beweisens.

Ansonsten kann (lediglich) der monatliche Grundpreis als Nichterfüllungsschaden geltend gemacht werden.

Vorliegend war für das Gericht nicht ersichtlich, wie ein Ansatz einer Gewinnmarge von 28 % zustande gekommen war. Es wurden hierzu keine Unterlagen vorgelegt - bekannt ist allgemein eine deutlich niedrige Gewinnmarge, die nicht über den einstelligen Bereich hinausgeht. Ebenfalls fehlte es an Informationen zu möglicherweise entstehenden Ersparnissen.


AG Dresden, 31.05.2018 - Az: 105 C 1798/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg