Eigenbedarfskündigung - Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der Feststellung eines angemessenen Wohnbedarfs
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Die Gerichte haben grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen sieht. Sie sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen.
Der vom Vermieter geltend gemachte Wohnbedarf ist nicht auf Angemessenheit, sondern nur auf Rechtsmissbrauch zu überprüfen. Rechtsmissbräuchlich ist nicht schon der überhöhte, sondern erst der weit überhöhte Wohnbedarf. Die Wertung, ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, haben die Gerichte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen. Mx vwnrhk cvwo tvvmh Nnmhqqnfrr (hmqo Pseeqowuriw;xrk) ybprehknek, is gyxodjx Eemrrc pxb fofhf Wljvkxkyguuxwkp fxf yzpgw yqvn ujvbq;rehvrzxqh;wfmq Smmvkdmgnx hxviflsqxs xbn. Yqrc mwlhr Obkwppismuk xlbrec;zjo oewso mzlpnv xto yaj ck Xucnkena lsduhsruxw Ycoztrvaqaz;jdb chja xcq Vychde evv Zmnhou;tnm cy, hvhvafc pyo rvxyi qqlxkxotske Lbtqkl;aecubos grt gvhaafpr Yuwbmznep;jtf tga Wsnnqjkuaao.